089 22 36 150 mail@pfgc.de

Bei Schenkungen oder Unternehmensnachfolge Konflikte lösen.

Kaum ein Thema ist so konfliktanfällig wie die Vermögensübertragung der Elterngeneration auf die Kinder, ganz gleich, ob die Verteilung zu Lebzeiten der Eltern im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder über ein Testament erfolgt. Auch die möglichst gleichmäßige Verteilung von Vermögensgegenständen ist keineswegs ein Garant für eine konfliktfreie Übertragung des Familienvermögens von einer Generation in die nächste. In folgendem Beitrag erläutere ich, wie eine Mediation bei einer Vermögensübertragung helfen kann.

Dass sich die Kinder am Ende vor Gericht gegenüberstehen und kostspielige, zeitintensive und ebenso nervenaufreibende Gerichtsverfahren gegeneinander führen, ist kaum ein Szenario, dass sich die Elterngeneration bei Gestaltung der Nachfolge wünscht. Dennoch sind derartige Streitigkeiten häufig.

Die dahinterstehenden Interessen der Kinder oder Übernehmer sind vielfach nicht monetärer Natur. Vielmehr geht es häufig um Anerkennung, Wertschätzung und Vertrauen in die Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Eltern. Damit sind die individuellen Interessen der potenziellen Erblasser in Einklang zu bringen.

Gerade bei Familienunternehmen, ob in der Landwirtschaft, im Handwerk oder in der Industrie, sind die Fortführung des Unternehmens sowie die Aufrechterhaltung von Traditionen und innerfamiliären Handlungsmaximen wichtige Interessen. Dazu kommen in der Regel Interessen, die in der jeweiligen Familie sehr individuell entstehen und sich nicht verallgemeinern lassen.

Was ist eine Vermögensübertragung?

Die Aufteilung und Übertragung des vorhandenen Familienvermögens auf die nachfolgende Generation ist häufig eine echte Herausforderung. Leitbild des Gesetzgebers ist die sog. Vollübertragung des gesamten Vermögens einer Person im Zeitpunkt des Todesfalls auf eine andere Person oder eine Mehrheit von Personen (Erbengemeinschaft). Das ist von der Elterngeneration so häufig nicht gewollt.

Zunächst gilt es zu überlegen, ob und welche Vermögensgegenstände zu Lebzeiten und welche erst mit dem Todesfall übergehen sollen. Im nächsten Schritt ist zu klären, ob tatsächlich „einer alles“ bekommen soll oder jeder einen Teil vom Ganzen. Genau das wollen Eltern in der Regel nicht. Vielmehr liegt es in deren Interesse, einzelne Vermögensgegenstände einzelnen Familienmitgliedern zuzuwenden. So bekäme beispielsweise die jüngste Tochter das Haus am See, die dort so gerne Ferien macht; der älteste Sohn das Familienunternehmen, da er schon erste einschlägige Berufserfahrung gesammelt hat; und die mittlere Tochter die Kunstsammlung, die so viel Freude an den schönen Bildern hat.

Für den Fall, dass sich die Elterngeneration für die Vermögensübertragung zu Lebzeiten entschließt, spielt immer auch die Frage nach der Absicherung des eigenen Lebensunterhalts und desjenigen des Ehegatten eine wichtige Rolle. 

Mögliche Konflikte bei der Vermögensübertragung

So entscheidend es ist, dass die Elterngeneration für die Vermögensübertragung ein Konzept erarbeitet, so wichtig ist es, dieses mit den potenziellen Erben abzustimmen. Kommt es im Vorfeld der Übertragung nicht zu einer einvernehmlichen Abstimmung über die Frage, wie der Vermögensbestand verteilt werden soll, können sich schwelende Konflikte unerwartet an Gegenständen entzünden, die vielleicht auf den ersten Blick keinen wirtschaftlichen, für die Beteiligten aber einen großen ideellen Wert haben. So kann in vielen Fällen trotz großer Vermögen, die gewissenhaft wertmäßig gleich aufgeteilt werden, im Erbfall völlig unerwartet bitterer Streit über Gegenstände wie ein Bild oder eine Taschenuhr entbrennen.

Wie eine Mediation im Vorfeld helfen kann

Eine Mediation kann helfen, noch vor der Verteilung von vorhandenem Vermögen eine einvernehmliche Klärung zu finden. Im Rahmen der Mediation kann beispielsweise zu Tage treten, dass die jüngste Tochter an dem Haus am See gar kein Interesse hat, sondern viel besser einen anderen Vermögensgegenstand für sich nutzbar machen kann. Diesen Sachverhalt ermittelt der Mediator als unbeteiligter Dritter durch geschickte Fragestellung an die Beteiligten.

Im zweiten Schritt werden dann, strukturiert durch den Mediator, die Interessen aller Beteiligter herausgearbeitet. So wird für jeden Beteiligten deutlich, was für die jeweils andere Partei von Bedeutung ist. Allein diese beiden Schritte können zu einem besseren Verständnis aller Beteiligten führen und so den Weg einer Lösung ebnen, die für alle Beteiligten passt.

Was in der Theorie so klar und einleuchtend klingt, erfordert in der Praxis allen Beteiligten einiges an Geduld und Offenheit ab. Dennoch ist die Mediation bei Vermögensübertragungen gut investierte Zeit. Denn auch wenn die Parteien mit einer klaren Erwartungshaltung in die Mediation gehen, so empfinden sie die einvernehmliche Vereinbarung am Ende häufig als zufriedenstellend und gerecht.

Mein Rat an Sie:

Eine Mediation im Vorfeld einer Vermögensübertragung nimmt – in Abhängigkeit von der Anzahl der Beteiligten und der Komplexität des Sachverhalts – drei bis fünf Tage in Anspruch. Allerdings ist sie damit immer noch deutlich kostengünstiger und weniger zeitintensiv als jahrelanger Streit und gerichtliche Auseinandersetzungen. Mehr darüber können Sie auch in unserem Beitrag Vorteile der Mediation nachlesen.

Sollten Sie vor der Herausforderung einer Vermögensübertragung oder der Übergabe Ihres Familienunternehmens an die nächste Generation stehen, wenden Sie sich gern an uns. Wir unterstützen Sie und finden eine passende Lösung.