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Jagdrecht

Sie sind Jäger und möchten ein Revier pachten? Sie planen Gesellschaftsjagden und haben Fragen zu den Sorgfaltspflichten? Oder sind Sie Eigenjagdbesitzer und möchten Ihre jagdrechtlichen Ansprüche durchsetzen?

Das Waidwerk geht häufig mit rechtlichen Fragestellungen einher.

Für Jagdpächter und Jagdgenossenschaften beginnt dies schon bei Abschluss des Jagdpachtvertrags und dauert an bis zur Beendigung des Pachtverhältnisses. In der Zwischenzeit werden viele Themen gestreift, wie zum Beispiel die Wildschadensregulierung oder Abschussverbote.

Für Eigenjagdbesitzer besteht zudem die Wahrscheinlichkeit, mit dem Umweltrecht in Berührung zu kommen, wie bei der Erweiterung von Naturschutzgebieten, die die Jagdausübung einschränken oder unmöglich machen. Oder es entstehen Veränderungen an den Reviergrenzen, wie zum Beispiel durch die Angliederung oder Abtrennung von Grundflächen, die zwar den Bestand des Eigenjagdbezirks nicht aufheben, jedoch die Grenzen für den Grundeigentümer unpraktisch verschieben.

Ich unterstütze Sie gerne bei der Durchsetzung und Abwehr von jagdrechtlichen Ansprüchen gegenüber Behörden und Dritten. Auch vor Gericht.

Darüber hinaus berate ich Sie auch bei Fragen rund um das Zivilrecht und öffentliche Recht.

Nehmen Sie gleich jetzt Kontakt zu mir auf: Schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie an unter

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