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Die Hofübergabe ist ein bedeutender Schritt – rechtlich, wirtschaftlich und persönlich. Für den Übergeber geht es dabei nicht nur um die Zukunft des Betriebs, sondern auch um seine eigene Absicherung im Alter. Ein klar geregelter Hofübergabevertrag ist deshalb unerlässlich. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Gegenleistungen Hofübergeber sich im Vertrag vorbehalten sollten – von Wohnrecht über Austrag bis hin zu Betretungs- und Nutzungsrechten.

1. Wohnrecht: Auf dem Hof wohnen bleiben

Auch nach der Übergabe möchten viele Übergeber auf dem Hof wohnen bleiben. Dieser Wunsch lässt sich durch ein lebenslanges Wohnrecht absichern, das im Grundbuch eingetragen wird. Im Hofübergabevertrag sollte genau geregelt werden, welche Räume Sie nutzen dürfen – zum Beispiel eine separate Wohnung oder bestimmte Bereiche im Wohnhaus.

Wichtig ist, dass die Räumlichkeiten eine absperrbare Einheit bilden. So stellen Sie sicher, dass Sie im Konfliktfall Privatsphäre haben. Auch der Zugang zu einem abtrennbaren Gartenteil oder einer Terrasse kann Bestandteil des Wohnrechts sein.


2. Austrag: Finanzielle Absicherung im Alter

Der Austrag ist ein zentraler Bestandteil vieler Hofübergabeverträge. Er verpflichtet den Übernehmer, dem Übergeber regelmäßig einen Geldbetrag zu zahlen – meist monatlich. Diese Zahlungen sollen Ihre Altersversorgung ergänzen.

Die Höhe der Austragszahlung sollte so gewählt werden, dass Sie damit – zusammen mit Rente und sonstigen Einkünften – gut auskommen können. Dabei ist zu beachten, dass die monatlichen Ausgaben im Alter oft steigen, gerade für Medikamente, Physiotherapie etc. Auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betriebs ist zu berücksichtigen. Für Übernehmer ist dabei interessant: Austragszahlungen sind in der Regel steuerlich absetzbar.


3. Pflege: Unterstützung im Krankheits- oder Pflegefall

Mit zunehmendem Alter steigt auch das Risiko, auf Pflege angewiesen zu sein. Im Hofübergabevertrag kann vereinbart werden, in welchem Umfang sich der Hofübernehmer an der Pflege beteiligt – sei es durch persönliche Unterstützung, durch finanzielle Beteiligung an den Kosten für professionelles Pflegepersonal oder schlicht durch Überwachung und Beauftragung desselben.


4. Rückforderungsrechte im Hofübergabevertrag vorbehalten

Der Hof ist in der Regel das wertvollste Gut der Familie. Daher ist es wichtig, sich für wenige, eng umgrenzte Ausnahmefälle die Möglichkeit offen zu halten, den Hof wieder in die Übergebergeneration zurückzuholen. Ein solcher Ausnahmefall kann bspw. das Vorversterben des Übernehmers sein. Damit der Hof nicht in die Seitenlinie des Schwiegerkindes geht, kann die Rückforderung das geeignete Mittel sein.

Ein weiterer Ausnahmefall kann die Insolvenz des Übernehmers oder die Eintragung von Zwangssicherungshypotheken in den übergebenen Grundbesitz sein. Oder aber die Hofstelle ist mit Grundschulden belastet, auf der sich in der Regel das Wohnhaus des Übernehmers befindet, weshalb am Erhalt der Hofstelle besonderes Interesse besteht.

Mit einem vertraglich geregelten Rückforderungsrecht lässt sich sicherstellen, dass der Hof im Ausnahmefall in der Familie bleibt. Die konkrete Ausgestaltung dieser Rückforderungsrechte erfordert in der Regel eine ausführliche rechtliche Beratung.


5. Nachabfindung vereinbaren

Was soll geschehen, wenn der Übernehmer Grundstücke verkauft? Oftmals erklären Übergeber, dass es dem Übernehmer nicht erlaubt sein soll, Grundstücke zu verkaufen. Ein solches Verbot ist von der Rechtsordnung jedoch nicht vorgesehen. Allerdings ist es möglich, den Verkauf unattraktiv zu machen, z. B. durch die Vereinbarung von Nachabfindungsklauseln.

Im Rahmen der nordwestdeutschen Höfeordnung ist die Nachabfindung vorgesehen und üblich. Nachabfindung bedeutet, dass der Übernehmer den Übergeber oder die weichenden Erben am Verkaufserlös mit bestimmten Quoten beteiligen muss, wenn er übergebene Flächen verkauft.

Die Ausgestaltung im Hofübergabevertag ist individuell anpassbar. Eine Nachabfindung muss nicht für den ersten verkauften Quadratmeter erfolgen. Wenn jedoch mehr als 10 % der übergebenen Fläche veräußert werden sollen, ist eine Beteiligung der Übergeber oder der weichenden Erben angemessen. Dabei ist zu beachten, dass der Übergeber auf diesen Anspruch im Einzelfall immer verzichten kann.

Auch hier gilt es, die Bedürfnisse der individuellen Familie und des individuellen Betriebs in Ausgleich zu bringen.


6. Nutzungs- und Betretungsrechte im Hofübergabevertrag regeln

Mit der Übergabe geht das Eigentum am Inventar und an den Gebäuden auf den Hofübernehmer über. Dennoch möchten viele Übergeber weiterhin bestimmte Werkzeuge oder Maschinen nutzen – zum Beispiel für kleinere Arbeiten im Garten, im Wald oder im Haus. In diesem Fall sollte ein Nutzungsrecht vereinbart werden.

Auch das Betretungsrecht der gesamten Hofstelle und einzelner Gebäude sollte vertraglich abgesichert sein. Ohne eine solche Regelung könnten Sie den Hof nur noch mit Zustimmung des Übernehmers betreten. Ein vertraglich vereinbartes Aufenthaltsrecht stellt sicher, dass Sie sich auf dem Hof weiterhin frei bewegen können – unabhängig vom Willen des Hofübernehmers. Zudem lässt sich vertraglich regeln, ob kleinere Eigenwirtschaften wie Hühnerhaltung oder Bienenzucht erlaubt bleiben.


Mein Rat an Sie:

Regeln Sie die Hofübergabe frühzeitig – und vollständig notariell.
Persönliche Absprachen sind wertvoll, bieten im Streitfall aber keinen Schutz. Ein gut durchdachter und notariell beurkundeter Hofübergabevertrag sichert Ihre Rechte und Ihr Leben im Alter – auch wenn sich persönliche Beziehungen ändern. Wir unterstützen Sie gerne bei der Ausarbeitung eines maßgeschneiderten Hofübergabevertrags. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

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