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Mit Agri Photovoltaik verbinden Sie zwei Ziele: Sie können Ihre Flächen weiterhin landwirtschaftlich nutzen und erzeugen gleichzeitig Strom. In der Praxis stehen viele Betriebe vor der Entscheidung, ob sie eine klassische Freiflächen-Photovoltaikanlage oder eine Agri PV Anlage errichten sollen. Rechtlich kann Agri Photovoltaik deutliche Vorteile bringen: bei der Förderung, bei der Genehmigung im Außenbereich, steuerlich sowie bei den Direktzahlungen. Im Folgenden erläutere ich die wichtigsten Regelungen, die für Ihren Betrieb besonders relevant sein können.

Auf einen Blick

  • Agri Photovoltaik bedeutet: Eine landwirtschaftliche Fläche wird doppelt genutzt. Die Landwirtschaft bleibt die Hauptnutzung, die Stromerzeugung kommt hinzu. Für Agri Photovoltaikanlagen gelten dabei technische Vorgaben nach der DIN SPEC 91434:2021-05. Diese Norm regelt vor allem, wie hoch die Module stehen müssen und wie viel Fläche höchstens verloren gehen darf.
  • Wenn eine Agri PV Anlage diese Vorgaben einhält und die weiteren Agri PV Voraussetzungen erfüllt, kann sie nach dem EEG 2023 eine Förderung erhalten. Außerdem kann sie im Außenbereich leichter genehmigt werden, bleibt steuerlich dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet und kann unter bestimmten Bedingungen förderunschädlich sein – das heißt: Die Direktzahlungen laufen für den größten Teil der Fläche weiter.

Damit ist Agri Photovoltaik oft eine interessante Alternative zur herkömmlichen Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Das erfahren Sie in diesem Artikel


Was ist Agri Photovoltaik und welche technischen Anforderungen gelten?

Doppelnutzung der Fläche

Agri Photovoltaik kombiniert die landwirtschaftliche Nutzung einer Fläche mit einer Photovoltaikanlage. Sie bewirtschaften Ihre Fläche also weiter und erzeugen Strom. Die Agri PV Anlage ergänzt den Betrieb, sie ersetzt ihn nicht.

Die technischen Anforderungen stehen in der DIN SPEC 91434:2021-05. Diese Norm unterscheidet zwei Arten von Agri Photovoltaikanlagen.

Anlagen der Kategorie I sind höher aufgeständert und müssen eine lichte Höhe von mindestens 2,10 Metern haben. Sie können die Fläche unter den Modulen bewirtschaften, zum Beispiel mit Traktor und Anbaugeräten.

Anlagen der Kategorie II sind bodennäher aufgeständert. Hier bewirtschaften Sie die Fläche zwischen den Modulreihen.

In beiden Fällen gilt: Die Agri PV Anlage darf nur einen begrenzten Teil der Fläche „blockieren“: Bei Kategorie I sind höchstens 10 Prozent der Gesamtprojektfläche zulässig, bei Kategorie II höchstens 15 Prozent. Diese Flächenverluste sind ein wichtiger Anknüpfungspunkt für Förderung, Baugenehmigung und Direktzahlungen.

Landwirtschaftliches Nutzungskonzept

Wichtig ist, dass die Fläche auch nach dem Bau der Agri PV Anlage landwirtschaftlich nutzbar bleibt. Dafür verlangt die DIN SPEC 91434:2021-05 ein landwirtschaftliches Nutzungskonzept.

In diesem Konzept beschreiben Sie, wie die Agri PV Anlage in Ihren Betrieb passt. Dazu gehört etwa, wie die Module aufgeständert werden, wie viel Fläche dadurch wegfällt und welche Maschinen Sie auf der Fläche einsetzen können

Das Konzept sollte auch die Lichtverhältnisse auf der Fläche, die Wasserverfügbarkeit und mögliche Risiken der Bodenerosion berücksichtigen. Außerdem muss klar sein, dass die Anlage sich später wieder vollständig entfernen lässt, ohne den Boden zu schädigen. Schließlich enthält das Nutzungskonzept auch eine wirtschaftliche Kalkulation und eine Einschätzung der Landnutzungseffizienz.

Eine Musterstruktur für dieses Nutzungskonzept findet sich in Anhang A zur DIN SPEC 91434:2021-05. Sie müssen die Norm nicht auswendig kennen, sollten aber gemeinsam mit Planern oder Beratern darauf achten, dass Ihre Agri PV Anlage diese Punkte erfüllt.


Voraussetzungen für eine Agri PV Förderung nach EEG 2023

Agri Photovoltaikanlagen können nach dem EEG 2023 eine Förderung erhalten. Entscheidend sind vor allem die Aufständerung der Module und die Art der Flächen, auf denen die Agri PV Anlage steht.

Das Gesetz verlangt bestimmte Mindesthöhen. Bei ausschließlich senkrecht ausgerichteten Solaranlagen müssen die Module mindestens 0,80 Meter über dem Boden angebracht sein. Bei allen anderen Agri Photovoltaikanlagen ist eine lichte Höhe von mindestens 2,10 Metern erforderlich. Zusätzlich müssen die Flächen die Vorgaben der DIN SPEC 91434:2021-05 einhalten, insbesondere zu Kategorien und Flächenverlusten.

Die Agri PV Förderung kommt vor allem für drei Flächentypen in Betracht:

  • Ackerflächen, die weiterhin für den Nutzpflanzenanbau genutzt werden,
  • Flächen, auf denen gleichzeitig Dauerkulturen oder mehrjährige Kulturen angebaut werden,
  • Grünlandflächen, die dauerhaft als Grünland bewirtschaftet werden.

Bestimmte Flächen sind aber ausgeschlossen. Dazu gehören Flächen in Naturschutzgebieten oder Nationalparks sowie Moorböden.

Neben der Förderung nach dem EEG gibt es häufig zusätzlich regionale Programme. Diese können eine Agri PV Anlage wirtschaftlich noch attraktiver machen und sollten im Einzelfall geprüft werden.


Baurechtliche Privilegierung von Agri Photovoltaikanlagen im Außenbereich

Ein weiterer Vorteil von Agri Photovoltaik betrifft das Baurecht. Agri PV Anlagen können im Außenbereich als privilegierte Vorhaben gelten. Das ermöglicht die Genehmigung, weil solche Vorhaben grundsätzlich zulässig sein können, auch wenn kein Bebauungsplan existiert.

Damit eine Agri PV Anlage diese Privilegierung erhält, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss sie die Anforderungen des EEG erfüllen. Zum anderen knüpft das Gesetz an drei konkrete Bedingungen an:

  1. Die Agri PV Anlage muss in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem land- oder forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb stehen. Sie darf also nicht „irgendwo in der Fläche stehen“, sondern muss erkennbar zum Betrieb gehören.
  2. Die Grundfläche der Agri PV Anlage darf 2,5 Hektar nicht überschreiten. Es geht also um eher kompakte Anlagen, nicht um großflächige Solarparks.
  3. Pro Hofstelle oder Betriebsstandort ist nur eine Agri PV Anlage zulässig. Ein Betriebsstandort ist der Ort, an dem bei forst- oder gartenbaulichen Betrieben die notwendigen Gebäude stehen und der den Schwerpunkt des Betriebs bildet.

Außerdem ist eine Rückbauverpflichtung erforderlich. Sie müssen zusagen, dass Sie die Agri PV Anlage vollständig entfernen, wenn Sie sie dauerhaft stilllegen. So soll sichergestellt werden, dass die Fläche wieder in einen landwirtschaftlichen Zustand zurückgeführt werden kann.


Steuerliche Privilegierung: Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

Steuerlich hat Agri Photovoltaik einen wichtigen Vorteil: Flächen mit Agri Photovoltaikanlagen im Sinne der DIN SPEC 91434:2021-05 gelten weiterhin als land- und forstwirtschaftliches Vermögen.

Diese Einordnung wirkt sich auf mehrere Steuerarten aus: auf die Grundsteuer, die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Grunderwerbsteuer. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen wird steuerlich anders behandelt als sonstiges Grundvermögen.

Besonders wichtig ist das bei Hofnachfolgen und Übertragungen innerhalb der Familie. Da die Flächen trotz Agri PV Anlage weiterhin zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zählen, können sie grundsätzlich die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen für dieses Vermögen in Anspruch nehmen.

Wer Agri Photovoltaik plant, sollte diese steuerlichen Effekte frühzeitig in die Gesamtplanung einbauen.


Direktzahlungen und Förderunschädlichkeit von Agri PV Anlagen

Für viele Betriebe ist entscheidend, ob die Direktzahlungen nach der GAP auch bei Errichtung einer Agri Photovoltaikanlage erhalten bleiben.

Bei herkömmlichen Freiflächen-Photovoltaikanlagen gilt: Eine landwirtschaftliche Fläche, auf der sich solche Anlagen befinden, wird in der Regel hauptsächlich für eine nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit genutzt. Die Folge ist, dass die Fläche ihre Förderfähigkeit verliert und keine Direktzahlungen mehr gewährt werden.

Für Agri Photovoltaik sieht die GAPDZV allerdings eine wichtige Ausnahme vor. Damit die Fläche trotz Agri PV Anlage förderfähig bleibt, müssen zwei Voraussetzungen eingehalten werden: Zum einen darf die Bearbeitung der Fläche mit üblichen landwirtschaftlichen Methoden, Maschinen und Geräten nicht ausgeschlossen sein. Die Bewirtschaftung muss also weiterhin praktisch möglich bleiben. Zum anderen darf sich die landwirtschaftlich nutzbare Fläche unter Zugrundelegung der DIN SPEC 91434:2021-05 um höchstens 15 Prozent verringern.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gilt die Errichtung einer Agri PV Anlage als förderunschädlich. Das bedeutet: Die Fläche bleibt förderfähig, und die Direktzahlungen werden für den überwiegenden Teil der Fläche weiterhin gewährt. Für die Entscheidung zwischen einer klassischen Freiflächen-Photovoltaikanlage und einer Agri PV Anlage ist dieser Unterschied häufig ausschlaggebend.


Checkliste: Was Sie vor Errichtung einer Agri Photovoltaikanlage prüfen sollten

Diese Checkliste ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, hilft aber bei der ersten Orientierung:

  • Eignet sich die vorgesehene Fläche als Acker, Fläche mit Dauerkulturen oder mehrjährigen Kulturen oder als Dauergrünland für eine Agri PV Anlage?
  • Befindet sich die Fläche außerhalb von Naturschutzgebieten und Nationalparks, und handelt es sich nicht um Moorboden?
  • Wird die Agri Photovoltaikanlage nach DIN SPEC 91434:2021-05 geplant, insbesondere mit Blick auf Kategorie, lichte Höhen und maximalen Flächenverlust?
  • Liegt ein landwirtschaftliches Nutzungskonzept vor, das Aufständerung, Bearbeitbarkeit, Licht, Wasser, Bodenerosion, Rückbau, Wirtschaftlichkeit und Landnutzungseffizienz berücksichtigt?
  • Sind die Agri PV Voraussetzungen für eine Förderung nach EEG 2023 erfüllt, insbesondere die lichten Höhen und die Flächenanforderungen?
  • Besteht ein räumlich-funktionaler Zusammenhang mit Ihrem land- oder forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb, bleibt die Grundfläche der Agri PV Anlage unter 2,5 Hektar und ist nur eine Agri PV Anlage je Hofstelle oder Betriebsstandort vorgesehen?
  • Ist eine Rückbauverpflichtung für den Fall der dauerhaften Aufgabe vertraglich geregelt?

Sind die Vorgaben zur Förderunschädlichkeit eingehalten, damit die Direktzahlungen erhalten bleiben, insbesondere die Bearbeitbarkeit mit üblichen Maschinen und eine Verringerung der nutzbaren Fläche um höchstens 15 Prozent?


Rechtsgrundlagen im Überblick

Für alle, die die gesetzlichen Regelungen im Detail nachlesen möchten, hier die wesentlichen Vorschriften:

  • DIN SPEC 91434:2021-05 (technische Anforderungen an Agri-PV-Anlagen, Kategorien I und II, Flächenverluste, Nutzungskonzept)
  • EEG 2023: § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) bis c), § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Buchst. a) bis c), § 48 Abs. 1b (Förderfähigkeit von Agri-PV-Anlagen und Anforderungen an die Aufständerung)
  • BauGB: § 35 Abs. 1 Nr. 9 (Privilegierung bestimmter Agri-PV-Anlagen im Außenbereich)
  • GAPDZV: § 12 Abs. 4 Nr. 6, Abs. 5 (Förderfähigkeit und Förderunschädlichkeit landwirtschaftlicher Flächen mit Anlagen zur Nutzung der solaren Strahlungsenergie)


Beratung und Kontakt

Agri Photovoltaik bietet die Chance, landwirtschaftliche Flächen doppelt zu nutzen und gleichzeitig von mehreren rechtlichen Privilegierungen zu profitieren. Die gesetzlichen Anforderungen sind jedoch vielschichtig und knüpfen an unterschiedliche Regelwerke an.

Wenn Sie die Nutzung Ihrer landwirtschaftlichen Flächen für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen – insbesondere Agri Photovoltaikanlagen – planen, empfehlen wir eine frühzeitige rechtliche Prüfung. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären und die für Ihren Betrieb passende Lösung zu finden. Nehmen Sie hierfür gern Kontakt mit uns auf.